Eine aktive Cyberversicherung schützt Unternehmen zwar theoretisch vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen, wie Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen. Sie deckt Kosten für die Wiederherstellung von Daten, IT-Forensik und rechtliche Beratung ab.
Cyberversicherungen setzen oft voraus, dass Unternehmen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ganz entfallen. Laut Experten enthalten die meisten Cyberversicherungsverträge IT-bezogene Obliegenheiten, wie regelmäßige Backups oder sofortige Installation von Updates. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer die Leistungen kürzen. Hierzu hat das Landgericht Kiel 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen (LG Kiel, 5 O 128/21). Das Unternehmen, das Opfer eines Cyberangriffs wurde, blieb trotz Versicherung auf den Kosten in Höhe einer halben Million Euro sitzen, weil der Fragebogen falsch beantwortet wurde.